KTG Agrar – kurz vor der Insolvenz ?

Liebe Leserin, lieber Leser,

die KTG Agrar Aktie habe ich seit einiger Zeit im Visier. Und so viel Sympathie ich auch grundsätzlich einem Unternehmen entgegenbringe, das sich nachhaltige Produktion landwirtschaftlicher Güter auf die Fahnen geschrieben hat – hier ist ganz offensichtlich eine Menge schiefgelaufen. Und zwar so viel, dass meiner Einschätzung zufolge nun mit durchaus hoher Wahrscheinlichkeit die Insolvenz droht.

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Bild: Tages-Chart der KTG Agrar-Aktie. Ein dramatischer Kurssturz seit Ende Mai

Seit meiner letzten Analyse der Aktie hat sich einiges geändert. Was genau und was nun meine aktuelle Einschätzung dazu ist – siehe dieser Beitrag. Zu den interessanten Details:

Bei der KTG Agrar SE gab es in den vergangenen Wochen eine höchst bemerkenswerte Entwicklung. Und „bemerkenswert“ im negativen Sinne! Vor rund einem Monat hatte ich den Titel hier näher unter die Lupe genommen.

Mein Fazit damals, ich zitiere: „Es gibt also hier einige offene Fragen in Bezug auf die hohen Schulden und die mögliche Refinanzierung. (…) Immerhin: Das Unternehmen hat klargestellt, dass die für den 6. Juni anstehende Zinszahlung der Anleihe geleistet werden wird.“

Insbesondere die hohen Schulden (die Anleihen wurden sogar noch aufgestockt) führte ich als Negativ-Faktor an. Geschrieben hatte ich das Anfang Juni, und da bin ich davon ausgegangen, dass ich der kurz davor erfolgten Aussage des Managements glauben kann. Die Zinszahlung für den 6. Juni sollte geleistet werden, so hieß es.

Doch wenige Tage später dann die Ernüchterung. Warum, wieso, weshalb – in diesem Beitrag soll es um die Entwicklung bei KTG Agrar SE seit dem 1. Juni 2016 gehen. Denn das liest sich wie eine Art Wirtschaftskrimi. Mit dieser Einschränkung: Ich hoffe, Sie sind hier nicht investiert. Es ist nun durchaus wahrscheinlich geworden, dass die KTG Agrar SE vor der Insolvenz steht. Die KTG Agrar Aktie kaufen? Das könnte ein Totalverlust werden. Der Reihe nach:

Eine Auflistung von Versprechen und Ankündigungen

An besagtem 6. Juni gab es keine Zinszahlung, sondern stattdessen die Mitteilung, dass sich die Zahlung verzögern wird. Ich zitiere aus der entsprechenden Unternehmensmeldung: „Daher wird mit einer Zinszahlung innerhalb den kommenden 14 Tagen gerechnet.“ Das war schon ein deutliches Warnsignal. Zunächst einmal wegen des Datums der Meldung. Der 6. Juni war ein Montag. Damit die Zinszahlung pünktlich bei den Gläubigern eintreffen konnte, hätte das Geld bereits am Freitag bei der Zahlstelle sein müssen. Sofern das nicht der Fall war, hätte KTG Agrar das auch schon am Freitag = 3. Juni melden können. Es macht keinen guten Eindruck, erst am Tag, an dem die Zahlung erfolgen soll, zu erfahren, dass die Zahlung doch nicht erfolgt. Umso weniger, als es noch wenige Tage vorher geheißen hatte, dass die Zinszahlung erfolgt!

Wenn aus einer kleinen Verzögerung immer mehr wird…

Aber das wäre alles noch in Ordnung gewesen, wenn die Zinszahlung dann wirklich wie angekündigt spätestens 14 Tage später erfolgt sei. Schließlich wurde am 6. Juni von KTG Agrar mitgeteilt, dass ein Grundstücksverkauf länger als erwartet dauern würde – deshalb die Zahlungsverzögerung. Notariell sei der Kaufvertrag aber bereits abgewickelt, so hieß es sinngemäß. Und das klang noch nach einer kleinen Verzögerung, die ja noch akzeptabel wäre. Wir sind schließlich alle nicht frei von Fehlern. Also: Die KTG Agrar Aktie kaufen? Das wäre zu dem Zeitpunkt keine gute Idee gewesen – denn es gab bald den nächsten Schlag:

Vor der Hauptversammlung sollte das Geld da sein

14 Tage später – das wäre dann spätestens der 20. Juni gewesen. Doch wiederum sehr kurzfristig – einen Tag vor diesem Termin, am 19. Juni – gab es dann eine neue Mitteilung von der KTG Agrar. Dort hieß es, ich zitiere: „dass die Zinszahlung in der prospektierten Nachfrist und vor der geplanten Hauptversammlung erfolgen wird.“ Also doch nicht bis zum 20. Juni. Stattdessen soll die Zinszahlung nun in der prospektierten Nachfrist von 30 Tagen nach dem eigentlichen Zinszahlungstermin erfolgen. Der eigentliche Zinszahlungstermin war am 6. Juni, demnach bis spätestens 6. Juli. Zudem hieß es, VOR der geplanten Hauptversammlung – und die war für den 30. Juni angesetzt. Demnach hätte die Zinszahlung – so wie ich diese Meldung verstehe – spätestens am 30. Juni (eher am 29. Juni) auf den Konten der entsprechenden Gläubiger sein müssen. Und, war sie das?

Bei der Tochter KTG Energie fand die HV statt

Hier ein kleiner Einschub – gewissermaßen eine dramaturgische Pause, um den Spannungsbogen noch zu erhöhen. Denn am 23. Juni gab es noch einmal eine Meldung der KTG Agrar SE. Darin verwies sie darauf, dass bei der Hauptversammlung der Tochter KTG Energie AG in Hamburg bei einer Präsenzquote von rund 60% sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zugestimmt worden war. Der Vorstand wurde demnach mit 99 % der Stimmen entlastet. In der Pressemitteilung hieß es: „KTG Agrar SE leistet weiterhin Beitrag, um das solide Geschäftsmodell der KTG Energie AG langfristig zu gewährleisten.“ Nun, was denn sonst, fragte ich mich da. Diese Aussage wirkte eher nichtssagend bzw. eine Selbstverständlichkeit darstellend. Hingegen kein Wort zur ausstehenden Zinszahlung. Also, war die Zinszahlung für die Anleihe also spätestens am 30. Juni (bzw. am 29. Juni da)?

Und dann wird die KTG Agrar HV verschoben

Mitnichten! Kurz vorher (am 27. Juni) gab es eine neue Mitteilung von KTG Agrar, i nder es hieß, dass die Hauptversammlung vom 30. Juni auf den 26. August verschoben wird. Die Begründung, ich zitiere auch in diesem Fall: „Aufgrund der aktuellen herausfordernden Aufgaben und dem kurz bevor stehenden Start der wichtigen Erntesaison sowie der damit verbundenen Terminfülle“. Da war man ja erstmal baff. Natürlich, herausfordernde Aufgaben – aber gerade deshalb wäre es doch sinnvoll gewesen, den Aktionären Rede und Antwort zu stehen. Schließlich sind diese – das sollte man nicht vergessen- die Eigentümer(innen) des Unternehmens! Und wenn es in einem Unternehmen schlecht läuft, sollte man dann nicht besser die Eigentümer(innen) umfassend informieren? Als „schräg“ kann ich den Hinweis auf den „kurz bevor stehenden Start der wichtigen Erntesaison“ als Begründung für die Verschiebung der HV bezeichnen. Es geht hier um ein landwirtschaftliches Unternehmen. Drei Tage vor dem Termin der HV fällt dies also auf? Und so ging es weiter:

Der 30. Juni kam – und verstrich. Und zwar ohne dass die Zinszahlung von Seiten der KTG Agrar SE erfolgt ist (zumindest ist mir dazu nichts bekannt). Ich schreibe diese Zeilen einen Tag nach diesem Termin. Gerade habe ich geschaut, ob es eine entsprechende Pressemitteilung des Unternehmens zum erneuten Verstreichen des Termins gab. Fehlanzeige. Nun, rein formal mag das in Ordnung sein – denn KTG Agrar hatte die Zinszahlung „in der prospektierten Nachfrist und vor der geplanten Hauptversammlung“ angekündigt. Und die geplante Hauptversammlung ist nun ja vom 30. Juni auf den 26. August verschoben worden – so kann man das Versprechen auch einhalten, oder? Ist das „Bauernschläue“ oder wie sollen wir das bezeichnen? Doch dies sollte klar sein:

KTG Agrar: Insolvenz nun sehr wahrscheinlich

KTG Agrar kann nicht einfach mit der Zinszahlung bis zum 26. August warten. Denn wenn die Zinszahlung der Anleihe mehr als 30 Tage auf sich warten lässt, könnten die entsprechenden Gläubiger ihre Forderung sofort fällig stellen, soweit ich das als Nicht-Jurist verstehe. Und wenn KTG Agrar schon die Zinszahlung nicht bezahlen kann – wie sollte dann die gesamte Forderung bezahlt werden können? Dann wäre die Konsequenz meiner Ansicht nach mit hoher Wahrscheinlichkeit die Insolvenz. Und ich fürchte, dass ist nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen rein objektiv gesehen auch das wahrscheinlichste Szenario.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebe ein angenehmes Wochenende!

Ihr

Michael Vaupel

Diese Analyse habe ich im Original für www.aktienkaufen.com erstellt.

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