RWE – Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer?

Am Mittwoch gehörte die RWE Aktie zu den Tagesgewinnern im DAX. Am Ende des Handelstages stand im Xetra-Handel ein Plus von 1,02 Euro oder 5,5% zu Buche.

Was war da los? Das Unternehmen teilte dazu mit: „RWE geht von Rückerstattung der Kernbrennstoffsteuer aus“ und berief sich dabei auf eine am selben Tag veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema. Diese Steuer ist längst ausgelaufen (per Ende 2016) – und RWE hat laut eigenen Angaben von 2011 bis 2016 „rund 1,7 Mrd. Euro als sogenannte Brennelementesteuer“ gezahlt.

RWE: Gibt es jetzt den Milliardenbetrag zurück?

Ich habe direkt mal nachgeschaut, was das Bundesverfassungsgericht dazu mitgeteilt hat. In der Tat, verfassungswidrig. Nachvollziehbar fand ich dazu z.B. die Anmerkungen der genannten Richter Huber und Müller, dass diese Steuer keine Verbrauchssteuer sei, sondern eine „übrige Steuer“ und als solcher der konkurrierenden Gesetzgebung unterworfen sei. Das bedeutete (so wie ich es verstehe), dass der Bund diese Steuer nur in Absprache mit den Bundesländern hätte beschließen können und nicht im Alleingang. Insofern sei die Kernbrennstoffsteuer mit dem Grundgesetz unvereinbar und „nichtig“.

Ich bin froh, wenn ein Urteil so nachvollziehbar und eindeutig ist, und so wie ich es verstehe, konnten die Richter gar nicht anders entscheiden. Was nicht heißt, dass ich das Urteil in Bezug auf die Auswirkungen klasse finde.

Der Steuerzahler darf die Zeche zahlen

Denn was bedeutet das? Möglicherweise erhält RWE nun die gezahlten 1,7 Mrd. Euro zurück. Die sind natürlich längst im Bundeshaushalt ausgegeben worden. Und damit zahlen wir als Steuerzahler(innen) dieses Geld an RWE.

Was ich äußerst ärgerlich finde: Vor einiger Zeit hatte sich RWE mit einer Milliardenzahlung von jeglicher Haftung für die Atommüll-Lagerung gewissermaßen freigekauft. Der Fiskus erhielt diese Einmalzahlung – muss dafür aber für alle möglichen Probleme, die sich noch mit dem Atommüll ergeben werden, aufkommen.

Wieso ist da nicht gleichzeitig vereinbart worden, dass RWE die Klage gegen die Kernbrennstoffsteuer fallen lässt? Das hätte ich doch als Verhandlungsführer des Bundes unbedingt getan! Wenn wir RWE schon aus der Haftung entlassen, dann sollen sie nicht auch noch gezahlte Steuern zurückfordern können.

Denn nun ist es so: RWE profitierte wirtschaftlich von den eigenen Atomkraftwerken, reichte das Risiko für die Atommüll-Lagerung an die Allgemeinheit weiter und klagte auch noch dagegen, dass „Kernbrennstoffsteuer“ gezahlt werden musste. Und die gibt es nun vielleicht für RWE auch noch zurück. Das Nachsehen hat wieder einmal der Fiskus = letztlich wir Steuerzahler(innen).

Insofern mag die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für RWE und auch für die RWE Aktionäre erfreulich sein – als Staatsbürger finde ich sie äußerst schade.

Wenn ich RWE-Aktionär wäre, würde ich heute wohl unter kognitiver Dissonanz leiden. Da ich keine RWE-Aktien besitze, überwiegt bei mir das „schade“-Gefühl. (Im kleineren Kreis würde ich es möglicherweise anders ausdrücken).

Bild: Wochen-Chart  der RWE-Aktie

Einen beträchtlichen Kursgewinn konnte die Aktie in 2017 bisher erzielen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Aktie aus einem tiefen Tal um 10 Euro kommt. Mit starker Power wurde der Widerstand bei 16 Euro durchdrungen. Das war nicht zu erwarten, denn die Aktie hat sich in 2017 noch keine Ruhepause gegönnt. Ruhephasen sind notwendig, um neue Kräfte zu schöpfen. In diesem Zusammenhang ist die laufende Rallye der Aktie schon in einem gefährlichen Terrain angekommen. Der Kurs liegt dicht unter dem nächsten Widerstand bei 20,50 Euro. Gleichzeitig zeigt der RSI einen stark überkauften Zustand an. Das sind keine guten Voraussetzungen für eine nachhaltige Aufwärtsbewegung. [Anmerkung der Redaktion]
Mit herzlichem Gruß!

Ihr

Michael Vaupel

www.ethische-rendite.des

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